Im Gefäss "Leitfunktion" beschäftigen wir uns mit folgenden Fragen:
Welche Plichten habe ich als Leitungsperson gegenüber den Kindern und Eltern?
Wie gehe ich mit diesen Pflichten um?
Welche Rechte habe ich als Leitungsperson?
Seitenangaben zu den Posten
Zivil & Strafrecht: Seiten 7-8
Sorgfaltspflicht: Seiten 8-10
Verantwortung: Seite 11
Vorbildsfunktion: nicht als Kapitel im Cudesch
Kein Posten aber trotzdem zentral:
Versicherungen in der Pfadi: Seiten 13-15
Zivil- und Strafrecht
Damit die Leiterperson nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss, wird sie angehalten, mit ihren Kenntnissen und Fähigkeiten allfällige Gefahren zu erkennen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Sollte es trotz allem zu einem Unfall kommen und ein Rechtsfall eintreten, versuchen Polizei und Staatsanwaltschaft festzustellen, ob eine Leiterperson die grundlegendsten Vorsichtsgebote missachtet und ihre Pflichten vernachlässigt hat. In einem solchen Fall kann ein Richter Sanktionen aussprechen.
Sorgfaltspflicht
Eine sorgfältige Planung unter Beachtung der vorhandenen Empfehlungen von J+S, Verband und Verein sowie einer angemessenen Beaufsichtigung der Gruppe bilden die zentralen Pfeiler der Sorgfaltspflicht. Je nach Alter, Entwicklungsstand und Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen müssen sie mehr oder weniger beaufsichtigt werden. Die Sorgfaltspflicht muss immer das Handeln des Leitenden bestimmen.
Verantwortung
Die direkte Verantwortung liegt bei den Leitenden, weitere Funktionen wie AL etc. haben aber die Hauptverantwortung. Auch im Lager sind die Leitenden nicht auf sich gestellt, es ist immer möglich bei AL/Coach/SL Hilfe einzuholen.
Vorbildsfunktion
Die Leitpersonen haben eine Vorbildsfunktion, auch ausserhalb von Aktivitäten. Verschiedene Aspekte gehören dazu: Verhalten, Auftreten, Musik, etc. Es ist wichtig, sich dessen immer bewusst zu sein.
Falls du deinen Ausdruck verlierst oder einfach lieber alles digital hast🙂